Freiraumplanung

Freiraumplanung

Freiräume gestalten bedeutet für uns, der Öffentlichkeit einen Ort zu geben und gesellschaftliches Leben zu fördern. Der Klimawandel stellt uns hierbei vor große Aufgaben. Deshalb möchten wir nicht nur Orte der Begegnung, Kommunikation und Urbanität schaffen, sondern gleichzeitig auch nachhaltig ökologisch planen – um das nötige »Grün« in die Stadt zu bringen, das Stadtklima zu optimieren und Biodiversität zu verbessern. Wir möchten resiliente und klimagerechte Stadtlandschaften schaffen, die zur CO₂-Neutralität und Hitzereduktion beitragen. Dabei setzen wir auf recycelte sowie recycelbare Materialien.

Wir empfinden es als Selbstverständnis, für jede gestellte Aufgabe eine angemessene Lösung in Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und den Nutzenden zu entwickeln. Dabei verstehen wir unser grundlegendes Planungsverständnis darin, vorhandene Konzepte und Gestaltungsvarianten weiter zu entwickeln und in ausführungsreife, baubare und wirtschaftliche Planungen zu überführen. Die gebaute Realität realisieren wir mit allen am Bau Beteiligten auf Augenhöhe im Dialog auf der Baustelle lösungsorientiert und pragmatisch.

Neubauer Landschaftsarchitektur bietet Ihnen Objektplanung von Freianlagen der HOAI-Leistungsphasen 5 bis 9 – mit der Spezialisierung auf die Bereiche Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe, Baumanagement und Bauüberwachung.

Objekttypen, die zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Öffentliche Park- und Grünanlagen
  • Fußgängerzonen, Plätze, Promenaden, Straßenräume und Parkplätze
  • Freianlagen an Gebäuden für Wohnen, Industrie, Gewerbe, Büros, Hotels, Museen, Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • Freianlagen für Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Therapiegärten und Kurparks
  • Wohnumfeldgestaltung, -verbesserung
  • Sanierung von Grün- und Freianlagen
  • barrierefreie Freianlagen
  • Spielraumplanung, Kinderspielplätze, Kindertagesstätten und Schulhöfe
  • Gartendenkmalpflege, Gartendenkmalpflegerische Zielplanung
  • Verkehrsanlagen, Infrastrukturlandschaften und Regenwasserbewirtschaftungskonzepte
  • Friedhöfe und Kleingärten
  • Gartenschauen, Ausstellungs- und Freizeitparks
  • Hausgärten
  • Pflanzplanung und Pflanzenverwendung
  • Parkpflegewerke, gartendenkmalpflegerischer Fachbeitrag, Instandsetzung historischer Parks und Gärten
  • Sportanlagen für Wettkampf- und Breitensport
  • Freizeitanlagen, Golfplätze, Campingplätze, Freibäder, Strände
  • Grüne Architektur, Innenhöfe, Wintergärten und Innenraumbegrünungen, Dach- und Fassadenbegrünungen
  • Tierparks, Zoos und Tiergehege
  • Lehr- und Gesundheitspfade
  • Konzepte zur Freianlagenbeleuchtung
  • Projektsteuerung, Konzeption und Steuerung von Bauabläufen
  • Kosten- und Terminplanung (Controlling)
  • Grünflächenmanagement und Facility-Management

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung

Landschaftsplanung bedeutet für uns, Schönheit und Vielfalt von Landschaften zu erhalten und sie mit Konzepten und konkreten Projekten zu Kulturlandschaften zu entwickeln. Den sich ständig verändernden Nutzungsansprüchen sowie gleichzeitig dem Natur- und Klimaschutz gerecht zu werden, ist Ziel und Herausforderung unserer Arbeit. Böden zu entsiegeln und zu renaturieren, um sie in echte Habitate für Flora und Fauna umzuwandeln, gewinnt hierbei zunehmend an Bedeutung. Biotope und Gewässer zu vernetzen und trotz künstlich geschaffener Nutzflächen miteinander zu verbinden, stellt ein Hauptaugenmerk unserer Arbeit dar.

Neubauer Landschaftsarchitektur bietet Ihnen landschaftspflegerische Ausführungsplanung der HOAI Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die dazugehörige Umweltbaubegleitung.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Biotopverbund- und Artenschutzkonzepte
  • Umweltbaubegleitung
  • Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Umweltberichten
  • Gewässerentwicklung, Hochwasserschutz
  • Eingriffsregelung und Kompensation
  • Abbau- und Rekultivierungsplanungen
  • Landschaftspläne, Landschaftsrahmenpläne, Fachbeiträge
  • Pflege- und Entwicklungsplanung, Managementpläne
  • UVS, LBP, LAP, sAP, FFH-VP
  • Tourismusentwicklung und Erholungsplanung
  • Erstellung von Grünordnungsplänen und Freiflächengestaltungsplänen
  • Regionale Entwicklungskonzepte
  • Siedlungsökologische Konzepte und Regenwassermanagement
  • Konzepte für Klimaanpassung und Klimaschutz
  • Flächennutzungs- und Bebauungsplanung
  • Grünkonzepte für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete
  • Dorferneuerung und -entwicklung
  • Stadt-, Freiraumentwicklungskonzept

Sie haben ein Projekt, über das
wir uns unterhalten sollten?

Wir freuen uns über Ihren Kontakt.

Honorargutachten

Honorargutachten

Das Gelingen eines jeden Bauprojekts geht einher mit den Vereinbarungen zwischen Bauhrerrschaft und Planern. Bei allen Fragen rund um das Thema Honorierung und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei Freianlagenplanungen stehe ich als Honorarsachverständiger für alle Parteien unterstützend zur Verfügung.

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Honorarfachliche Tätigkeiten für die Leistungsbilder Freianlagen, Flächenplanung und Verkehrsanlagen nach HOAI
  • Erstellung von Privatgutachten und Schiedsgutachten
  • Honorarfachliche Stellungnahmen und Kurzgutachten
  • Beratende Tätigkeit über die Honorarhöhe, zur Berechnung von Honoraren und zur Ermittlung erbrachter Leistungen von Landschaftsarchitekten
  • Beratung über Ansätze zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • Beratung zur Abgrenzung von Objekten in der Freiraum- und Verkehrsplanung
  • Beratung zur Höhe eines angemessenen Honorars bei Freianlagenplanungen
  • Prüfung der Schlussrechnung bei Leistungen von Landschaftsarchitekten
  • Überprüfen der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen bei Leistungen von Landschaftsarchitekten
  • Aufstellen von prüffähigen Schlussrechnungen bei Leistungen von Landschaftsarchitekten
  • Beratung in der Abgrenzung von »Grundleistungen« und »Besonderen Leistungen« im Sinne der HOAI
  • Bewertung von erbrachten Leistungen bei Landschaftsarchitekten
  • Bewertung zur Anzahl von Objekte nach HOAI
  • Honorarermittlung bei einer Beauftragung über mehrere Objekte
  • Honorarermittlung beim Planen und Bauen im Bestand
  • Ermittlung der Honorarzone, der mitzuverarbeitenden Bausubstanz, der Höhe des Umbau- und Modernisierungszuschlages bei Objekten
  • Bewertung der anrechenbaren Kosten
  • Honorarermittlung für Änderungsleistungen und wiederholt erbrachten Grundleistungen